Seitdem das neue Antragsformular für Psychotherapie im Rahmen des Kostenzuschusses bzw. der Kostenübernahme mit 01.01.2014 von der WGKK eingeführt wurde, haben wir mehrfach versucht, einen Gesprächstermin mit der WGKK zu erhalten, um eine Modifikation des Formulars zu erwirken.
Leider steht die WGKK auf dem Standpunkt, am Formular festzuhalten, da derzeit keine Rechts-verletzungen gegen das Formular bekannt sind.
Daher haben wir am 27.05.2014 eine Online-BürgerPetition gestartet.
Unterstützen Sie die BürgerPetition - Jede Stimme zählt!
Seit 24.06.2014 liegt uns eine neue Stellungnahme der Wiener Patientenanwältin, Dr.in Sigrid Pilz, und des Sprechers der Patientenanwälte, Dr. Gerald Bachinger, an die WGKK vor, in der das Anliegen nach einer Modifizierung des Formulars unterstützt wird.
In Österreich besteht im Gegensatz zu unseren Nachbarländern, Schweiz und Deutschland, eine krasse Unterversorgung im Bereich der Psychotherapie. Nur ca. ein Drittel der Menschen, die eine Psychotherapie benötigen, bekommen sie tatsächlich.
Über 400.000 Menschen sind betroffen.
Statt den Zugang zur Psychotherapie zu erleichtern, errichtet die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) nun Hürden bei der Antragstellung. Das bisherige Formular zur Beantragung der Kostenübernahme bzw. des Kostenzuschusses für Psychotherapie soll durch ein neues und umfangreiches Formblatt ersetzt werden - ohne dass die WGKK die Anonymisierung der sensiblen Patient:innendaten sicherstellt!
Ab 1. Juli 2014 verlangt die Krankenkasse in diesem Formular, dass Psychotherapeut:innen mit dem Einverständnis ihrer Patient:innen sensible Krankendaten der Patient:innen bekanntgeben. Dazu gehören laut WGKK Informationen wie Krankenstandstage, Spitalsaufenthalte, Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch, aber auch traumatische Ereignisse wie sexueller Missbrauch in der Kindheit, Selbstmord des Onkels, Labilität der Großmutter usw.
"Wir sehen darin eine Unvereinbarkeit mit unseren Berufsstandards als Psychotherapeut:innen und eine Nötigung unserer PatientInnen", so die Vorsitzende des Wiener Landesverbandes für Psychotherapie, Leonore Lerch.
Viele Patient:innen sind auf den Kostenzuschuss bzw. die Kostenübernahme für Psychotherapie angewiesen und können sich eine private Finanzierung ihrer Psychotherapie nicht leisten. Wenn ein/e Patient:in mit der Weitergabe der Informationen nicht einverstanden ist und keine Angaben macht, will die WGKK den Antrag nicht bearbeiten.
Jede/r Patient:in hat das Recht auf den Schutz sensibler Krankendaten.