Psychotherapie ist ein wissenschaftliches Heilverfahren im Gesundheitsbereich, das seit 1991 in Österreich als eigenständiger Beruf anerkannt und der ärztlichen Tätigkeit gesetzlich gleichgestellt ist.
Psychotherapie bezeichnet alle Formen psychologischer Verfahren, die mit "seelischen Mitteln" – im Gegensatz beispielsweise zu "medikamentösen Mitteln" – auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen ausgerichtet sind.
Der Begriff "Psychotherapie" stammt aus dem Altgriechischen und setzt sich zusammen aus "psyché" – »Atem, Hauch, Seele« und "therapeúein" – »pflegen, sorgen, heilen« und bedeutet ursprünglich »die Seele, das Gemüt, die Lebenskraft pflegen, heilen«.
Psychotherapie findet in Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppensitzungen statt.
Das Ziel der Psychotherapie ist es, psychisches Leiden zu heilen oder zu lindern, innere Krisen zu bewältigen, belastende Verhaltensweisen und Einstellungen zu verändern sowie seelische Reifung und persönliches Wachstum zu fördern. Psychotherapie ist somit auch "Hilfe zur Selbsthilfe".
Psychotherapeut:innen haben überwiegend eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Bereichen Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit oder Medizin und absolvieren eine theoretische und praktische Ausbildung in Psychotherapie über einen Zeitraum von zumindest sechs Jahren.
Die Ausbildung und Ausübung der Psychotherapie ist durch das Psychotherapiegesetz geregelt (BGBI.Nr. 361/1990). Als Berufsberechtigungsnachweis zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie gilt der Eintrag in die Psychotherapeut:innenliste des Bundesministeriums für Gesundheit.
Psychotherapeut:innen mit fortgeschrittener Ausbildung werden als Psychotherapeut:innen "in Ausbildung unter Supervision" bezeichnet und und üben Psychotherapie unter begleitender Supervision aus. Die Honorare sind hier entsprechend günstiger, jedoch gewähren die Krankenkassen keinen Kostenzuschuss sowie keine Kostenübernahme.