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Hörbehinderung

Quelle: Ein Leitfaden von Gerda Deutsch, Mag.a Evelyn Schmied-Wadda und Mag. Markus Bräuer

Die individuellen Bedürfnisse bezüglich Barrierefreiheit sollten beim Erstkontakt abgeklärt werden.
Nichts voraussetzen – Immer nachfragen!

Telefonate sind u.U. nicht möglich: Kontakt schriftlich über SMS, E-Mail, Fax.

Von der Haustür zur Praxistür

  • Evt. Vereinbarung: Anrufen/SMS statt anläuten wegen Schwierigkeiten Gegensprechanlage zu verstehen bzw. Signal In der Praxis zur Türöffnung zu hören.
  • PsychotherapeutIn sollte nur dann sprechen, wenn er/sie der hörbehinderten KlientIn zugewandt ist und diese/r die Lippen gut erkennen kann: kein "Nebenbei"-Sprechen am Weg!

Praxisraum

  • Nicht die Hand vors Gesicht oder vor die Lippen halten.
  • Langsames und deutliches Sprechen, KEIN Schreien.
  • Eher kurze und prägnante Sätze: darauf achten, dass das Thema für den/die hörbehinderte KlientIn klar ist.
  • Keine Nebengeräusche, z. B. Hintergrundmusik, laufender Radio oder Fernseher (!), da Nebengeräusche mit Hörgeräten gleich laut wie Sprache wahrgenommen werden und so das Verstehen von Sprache unmöglich wird.
  • Kein Sitzen des/der PsychotherpeutIn vor einer Lichtquelle oder Fenster (Gegenlicht!), Gesicht sollte gleichmäßig ausgeleuchtet sein: helles, aber nicht zu grelles Licht.
  • Wie ist die Akustik im Praxiszimmer? Hallt es im Raum? Gibt es viele Nebengeräusche von außen zu hören, z. B. Verkehrslärm, Straßenbahn …?
  • Wie schalldicht ist die Praxisraumtür bzw. können andere Personen mithören, wenn laut gesprochen wird?

Warteraum

  • Gibt es für Begleitpersonen/Persönliche Assistenz einen Warteraum?
    Ist dieser so gelegen, dass man Psychotherapiegespräche nicht mithören kann?