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Kostenzuschuss

Sie haben die Möglichkeit, je nach Krankenkasse einen Kostenzuschuss von Euro 28,00 - 45,00 pro Psychotherapieeinheit (50 Minuten) zu beantragen, sofern Ihr/-e Psychotherapeut:in feststellt, dass eine psychische Krankheit oder eine "krankheitswertige Störung" vorliegt.

Dazu müssen Sie vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine Ärztliche Bestätigung einholen.
Nach einigen Sitzungen (überwiegend vor der 11. Sitzung) ist ein Antrag auf Kostenzuschuss, teilweise ausgefüllt von Ihrem/Ihrer Psychotherapeut:in, bei der Krankenkasse einzureichen, dem die ärztliche Bestätigung beizulegen ist.

Die Überweisung des Kostenzuschusses an Sie erfolgt – wie beim Wahlarztsystem – nach Einreichung der Honorarnote Ihres/Ihrer Psychotherapeut:in.