Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit:
Der/die Patient:in trifft ihre Entscheidung und vereinbart mit dem/der Psychotherapeut:in ein Übereinkommen.
Der/die Patient:in kann ihre Entscheidung rückgängig machen, wenn sie denkt, sich getäuscht zu haben. Es ist aber besser, wenn dies nicht im Alleingang geschieht, sondern in Absprache mit dem/der Psychotherapeut:in, um eventuelle Missverständnisse aufklären und ausräumen zu können.
Da es in der Psychotherapie um ein Sich-Einlassen geht, sollte man nur bei einem/einer einzigen Psychotherapeut:in in Behandlung sein.
Eine Ausnahme stellt die Kombination von Einzel- und Gruppentherapie oder Einzel- und Paar- oder Familientherapie dar. In Absprache mit den beteiligten Psychotherapeut:innen können die genannten Kombinationen einander sinnvoll ergänzen.