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Antragstellung BVAEB

Zur Erleichterung der Antragstellung und Abrechnung mit der BVAEB bzgl. Kostenübernahme haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Schritt 1:

Spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung muss von dem/r Patient:in eine ärztliche Bestätigung eingeholt werden als Voraussetzung bzgl. einer Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen.

Schritt 2:

Alle Formulare zur Kostenübernahme stehen als Download im Formular-Center zur Verfügung.
Spätestens bis zur sechsten Psychotherapiesitzung sollten die von dem/r Psychotherapeut:in und z.T. dem/r Patient:in ausgefüllten Formulare von dem/r Psychotherapeut:in ans Büro des WLP gesendet werden, sodass die Begutachtungsstelle des WLP eine Stellungnahme vornehmen kann.

Schritt 3:

Die Begutachtungsstelle des WLP prüft die Unterlagen zur Antragsstellung auf Kostenübernahme und leitet positive Stellungnahmen an die BVAEB weiter. Vom Einlangen der Unterlagen im WLP bis zur Übermittlung der Stellungnahme an die BVAEB benötigt der WLP einen Zeitraum von ca. 2 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen oder Fragen nimmt die Begutachtungsstelle zur Klärung Kontakt mit dem/r Psychotherapeut:in auf.

Schritt 4:

Die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme bekommt der/die Psychotherapeut:in von der BVAEB direkt zugesandt. Die BVAEB behält sich vor, in Fällen, wo die Krankheitswertigkeit aus Sicht der BVAEB nicht eindeutig hervorgeht, die Entscheidung der Begutachtungsstelle zu korrigieren dh. auch bei positiver Stellungnahme durch den WLP, ist die BVAEB berechtigt, den Antrag auf Kostenübernahme abzulehnen.

Schritt 5:

Die Honorarnoten sind von dem/r Psychotherapeut:in pro Quartal direkt an die BVAEB zu übermitteln.

a) Für Patient:innen des öffentlichen Dienstes (ehem. BVA):
BVAEB, Josefstädter Straße 80, 1080 Wien

b) Für Patient:innen von Eisenbahnen und Bergbau (ehem. VAEB):
BVAEB, Linke Wienzeile 48-52, 1060 Wien

In das Abrechnungsprocedere ist der/die Patient:in nicht involviert.
Es werden derzeit € 58,00 pro Einzelsitzung an den/die Psychotherapeut:in abgegolten. Der/die Psychotherapeut:in darf darüberhinaus an den/die Patient:in keine Honorarforderungen stellen.

Schritt 6:

Die BVAEB gewährt insgesamt max. 30 Sitzungen im Rahmen der Kostenübernahme. Sollte die Notwendigkeit zur Fortsetzung der psychotherapeutischen Behandlung über 30 Sitzungen hinaus bestehen, so ist dies im Rahmen des Kostenzuschusses möglich. Hierfür ist das Formular

zu verwenden und bei der BVAEB einzureichen. Um eine Behandlungsunterbrechung zu vermeiden, sollten die 30 Stunden noch nicht ausgeschöpft sein, wenn der Fortsetzungsantrag von dem/r Psychotherapeut:in an die BVAEB gestellt wird.

Schritt 7:

Im Rahmen der Kostenzuschussregelung sind die Psychotherapiesitzungen nicht mehr mit der BVAEB, sondern mit dem/r Patient:in direkt zu verrechnen. Der/die Patient:in bekommt 40,00 € pro Sitzung von der BVAEB rückvergütet.