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Praxisgründung

In dieser Checkliste bieten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte bei einer Praxisgründung. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.

  • Wahl der für Sie persönlich am besten geeigneten Rechtsform
    Einzelunternehmen oder Personengesellschaft (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft)
    Detailinformationen bietet die Website des BMDW.
  • Betriebseröffnungsanzeige beim Finanzamt
    Frist: Innerhalb eines Monats
  • Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt (GSVG)
    Frist: Innerhalb eines Monats
    Die Versicherungsgrenze bei ausschließlich selbständiger Tätigkeit liegt bei € 6.453,36 im Jahr.
    Wird diese Grenze überschritten, muss dies unverzüglich an die SVA gemeldet werden.
  • Aufzeichnungspflicht der Einnahmen und Ausgaben
    Keine Ausgaben ohne Belege. Die Aufbewahrungsfrist für Belege beträgt 7 Jahre.
  • Abgeben einer Einkommenssteuer-Erklärung bzw Umsatzsteuervoranmeldung
    Die Verpflichtung dazu ist abhängig von der Höhe des Einkommens bzw. Art der Tätigkeit, z.B. psychotherapeutische Behandlung einschließlich Diagnostik ist MWSt.-befreit, Supervision hingegen nicht.
    Abgabefristen: 30.4 bzw. 30.6 im Folgejahr ODER mit SteuerberaterIn bis zum 30.4. im Zweitfolgejahr