Psychotherapie ist der ärztlichen Behandlung gleichgestellt (§ 135 Abs.1 Z. 3 ASVG).
Seit 1992 ist Psychotherapie eine Pflichtleistung der Krankenkassen, doch nur wenige Psychotherapie-Bedürftige bekommen einen zur Gänze von den Krankenkassen finanzierten Psychotherapieplatz.
Kostenzuschüsse
BVAEB Öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen, Bergbau: € 46,60
SVS Selbstständige: € 45,00
KFA Bedienstete der Stadt Wien: € 37,00
ÖGK Österreichische Gesundheitskasse: € 33,70
Die österreichischen Krankenkassen geben für Psychotherapie ca. 78 Mio. Euro jährlich aus. Das sind nur etwa 0,2 Prozent der öffentlichen Gesundheitsausgaben. Vergleichsweise werden rund 250 Mio. Euro für Psychopharmaka ausgegeben (ca. 50 Prozent davon für Antidepressiva).
Aufgrund der einschränkenden Zuteilung nach diagnostischen Kriterien (hoher Schweregrad der Störung) und/oder sozialen Kriterien (Einkommen und Funktionsniveau) sowie dem de-facto-Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" bekommen viele Patient:innen eine psychotherapeutische Behandlung entweder gar nicht oder nicht frühzeitig.
Quelle: Sozialversicherungsträger (Versorgung psychisch Kranker, Juni 2011; Datenbasis 2009)