Die Schlichtungsstelle des Wiener Landesverbandes für Psychotherapie wird gemäß § 8 des Vereinsgesetzes 2002 gebildet. Sie ist für alle Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis der Mitglieder des WLP untereinander oder von Mitgliedern mit den Organen des WLP zuständig. Alle Mitglieder sind im Falle des Auftretens einer solchen Rechtsstreitigkeit verpflichtet, die Schlichtungsstelle anzurufen.
Die Schlichtungsstelle setzt sich aus vier ständigen Schlichter:innen zusammen, die ordentliche Vereinsmitglieder des WLP sind.
Schriftliche Entscheidungen der Schlichtungsstelle sind vereinsintern endgültig.
Sie sind für alle Organe und Mitglieder bindend. Diese Bindungswirkung kann nur durch eine rechtskräftige und vollstreckbare Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes beseitigt werden.
Weitergehende im Vereinsrecht verankerte Rechte, insbesondere auf Anrufung des ordentlichen Rechtsweges nach Ablauf von sechs Monaten ab Anrufung der Schlichtungsstelle (derzeit in § 8 Abs.1 VerG 2002), bleiben von dieser Regelung unbenommen.
Dr.in Susanne Frei | DSAin Ingrid Farag, MAS | ||
Dr.in Brigitte Ettl | Dr. Gerhard Stemberger |